Es handelt sich hier um spezielle und individuell abgestimmte Angebote in Gruppen- oder Einzelbetreuung für Anspruchsberechtigte nach § 43 b SGB XI (Sozialgesetzbuch).
Die zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43 b SGB XI (Sozialgesetzbuch), die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigen notwendige Versorgung hinausgeht, wird von unseren zusätzlichen Betreuungskräften erbracht.
Z. B. werden Märchenstunden und Laufübungen angeboten oder es geht darum „einfach nur für den Bewohner da zu sein und sich Zeit für ihn zu nehmen“.
Der von der Einrichtung zusätzlich zum Pflegeentgelt vereinbarte monatliche Vergütungszuschlag wird in vollem Umfang von den Pflegekassen übernommen.